Praxis

Regelung zum Maskentragen in der Praxis


Bei respiratorischen Symptomen gilt Maskenpflicht. Bei bekannter COVID-19 – Erkrankung muss eine FFP-2 – Maske getragen werden.

Beachten Sie bitte weiterhin die Hygienemassnahmen.

Der Platz in der Wartezone ist limitiert. Kommen Sie bitte nicht vor der vereinbarten Zeit und wenn möglich ohne Begleitung.