Regelung zum Maskentragen in der Praxis
Bei respiratorischen Symptomen gilt Maskenpflicht. Bei bekannter COVID-19 – Erkrankung muss eine FFP-2 – Maske getragen werden.
Beachten Sie bitte weiterhin die Hygienemassnahmen.
Der Platz in der Wartezone ist limitiert. Kommen Sie bitte nicht vor der vereinbarten Zeit und wenn möglich ohne Begleitung.